Solaranlagen: Steuererleichterungen voraussichtlich ab Januar 2023
Die entsprechenden Änderungen im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 14a) und im Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 3) hat das Kabinett mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 am 14. September beschlossen. Die geplante Ertragssteuerbefreiung soll für PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie bis zu 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei weiteren überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden wie etwa Mehrfamilienhäusern gelten. Für die letztgenannte Gebäudekategorie darf die Leistung der gesamten Anlage oder die Summe derweiterlesen
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