Steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen angepasst
Unter anderem soll die steuerliche Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gas-Brennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen gestrichen werden. Zudem ist die Anpassung der Anforderungen an Gebäude und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen. Änderungen gibt es auch bei der steuerlichen Förderung von Biomasseanlagen: Automatisch beschickte Biomasseheizungen – zum Beispiel Pelletkessel – sollen künftig nur noch steuerlich gefördert werden, wenn die Staubemissionen 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Damit wird der bisherige Grenzwert für Pelletheizungen (20 mg/m³) drastisch verschärft.weiterlesen
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