Immobilienkauf bald nicht mehr in bar möglich
Mit diesem Verfahren soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertig gestellt ist. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche dienen. So sollen insbesondere Barzahlungen beim Immobilienkauf künftig nicht mehr möglich sein. Auch Kryptowährungen und Rohstoffe sollen als Zahlungsmittel ausgeschlossen sein. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II werden jedoch vor allem behördliche Strukturen verbessert. Die Koordination auf Bundesebene soll durch eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich desweiterlesen
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