Wachstumschancengesetz soll Steuererleichterungen für Unternehmen bringen
Ähnlich wie ein Jahressteuergesetz enthält der Entwurf für ein Wachstumschancengesetz Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Geplant sind dabei auch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EstG. Vorgesehen ist konkret, die Sonderabschreibung für Betriebe, die eine Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, von derzeit 20 Prozent der Investitionskosten auf 50 Prozent der Investitionskosten zu erhöhen. Diese Regelung soll für alle nachweiterlesen
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