Die geplante Ausweitung der Meldepflichten nach FATCA, die auch von Verwaltern geführte offene Fremdkonten oder Treuhandkonten für Wohnungseigentümergemeinschaften beinhalten soll, hätte gravierende Folgen: Bei einem auf den Namen einer Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Konto müssten die Selbstauskünfte von jedem einzelnen Eigentümer aus der Gemeinschaft vom Verwalter eingeholt und gemeldet werden. Der entstehende Mehraufwand ist enorm. Obwohl der angestrebte Zweck, in den USA steuerpflichtige Personen zu identifizieren, grundsätzlich begrüßenswert ist, steht seine Verfolgung aber in keinem Verhältnis zu dem für die Erhebung der Selbstauskünfte nötigen zeitlichen und personellen Aufwand.
Daher fordern Verbände und Finanzinstitute, den Anwendungszeitraum um mindestens ein Jahr auf 2024 zu verschieben, sodass potenziell Betroffene informiert und Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden können.
Außerdem soll ausgeschlossen werden, dass durch eine Übererfüllung der FATCA-Normen immense Zusatzkosten entstehen. Die deckungsgleiche Ausnahme von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Common Reporting Standard (CRS) und FATCA, wie sie schon 2014 und 2016 vom VDIV Deutschland erreicht wurde, soll wiederhergestellt werden.
Die Position des VDIV finden Sie hier.
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