TKG-Novelle im Bundestag beraten

29. Januar 2021 Immobilien



  • Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf (19/26108) zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG) beraten, mit dem die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen will. Der große Kritikpunkt der Immobilienwirtschaft: Das Nebenkostenprivileg droht zu kippen (» der VDIV berichtete).

    Durch die mit dem Gesetz geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten eines Breitbandanschlusses im Rahmen der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15 BetrKV – sogenanntes „Nebenkostenprivileg“) würden Mieter zukünftig deutlich höher belastet. Die Branche drängt daher auf bei Beibehaltung der Umlagefähigkeit bei der Glasfaserinfrastruktur und die Verlängerung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen statt diesen zu verkürzen.

    Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.

    Im Anschluss an die Beratung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Am 12. Februar steht die TKG-Novelle auf der Tagesordnung für die 1.000 Sitzung des Bundesrats.

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