Strompreisbremse: Entlastungen für Wärmepumpennutzer
Für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Referenzpreis für Heizstrom und für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde einschließlich Netzentgelten, Messstellentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie Umsatzsteuer gesenkt. Zur Begründung verwies das Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass der einheitliche Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde dazu führt, dass Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Zwar könne Heizstrom in der Regel zuweiterlesen
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