Energieberatungsförderung muss ab sofort vom Eigentümer beantragt werden
Eigentümergemeinschaften, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen und dafür Fördermittel des Bundes nutzen möchten, müssen den Antrag nun selbst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Sie erhalten dann den Zuwendungsbescheid und den Förderzuschuss. Eigentümer haben auch die Möglichkeit, sich im Förderverfahren durch Bevollmächtigte, beispielsweise einen Energieberater, vertreten lassen. Bislang war das gesamte Förderverfahren über den Energieberater abgewickelt worden. Er war verpflichtet, den Förderanteil in seiner Rechnung zu berücksichtigen. Die Energieberatung wurde aufgrund der langen Bearbeitungszeiten bei der BAFAweiterlesen
Neueste Kommentare