Berlin: Auch Vor-Vormiete für zulässige Höchstmiete relevant
Der BGH hat für einen Rechtsstreit zu einer Miete einer 38 Quadratmeter großen Berliner Wohnung für die die Mietpreisbremse gilt, entschieden, dass auch die Vor-Vormiete herangezogen werden kann, um zu beurteilen, welche Miethöhe zulässig ist. Für die Wohnung gilt seit 2015 die in Berlin geltende Mietpreisbremse. Neu vermieteter Wohnraum darf maximal zehn Prozent teurer sein als die ortsübliche Vergleichsmiete. Grundsätzlich kann trotzdem eine Miete zulässig sein, die die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt, sofern die Vormiete bereits darüber liegt. War die Vormieteweiterlesen
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