Länder wollen Änderungen bei der Grundsteuer
Sie schlagen vor, mit einer bundesgesetzlichen Regelung eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die Pläne sehen vor, es den Kommunen freizustellen, den Hebesatz für die Grundsteuer B aufzusplitten. Dadurch hätten die Kommunen mehr Entscheidungsspielraum, um die Sätze an die jeweiligen räumlich-strukturellen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Zur Begründung verweist der NRW-Finanzminister auf Rückmeldungen im Rahmen der fortschreitenden Berechnungen zur Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 in den Ländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell. Dortweiterlesen
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