Bilanz zur neuen Heizungsförderung
Aus der bisherigen Statistik lasse sich ableiten, dass drei Viertel (75 Prozent) der Antragsteller auf Eigentümer von Einfamilienhäusern entfallen. Der Anteil von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften wird auf 16 Prozent geschätzt, der von Unternehmen und Kommunen auf 9 Prozent. Allerdings ordnet das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Eigentümergruppen den Terminstufen der Antragstellung zu. Die gesamte Gruppe der Wohnungseigentümer wird dabei mit Antragsstart 28. Mai geführt. Tatsächlich antragsberechtigt sind Gemeinschaften seit diesem Tag jedoch nur für Maßnahmenweiterlesen
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