Neue Fernwärmeverordnung: Mehr Transparenz, mehr Verbraucherrechte
Fernwärmeversorgungsunternehmen sollen künftig verpflichtet werden, die allgemeinen Versorgungsbedingungen sowie die allgemein geltenden Preise einschließlich der dazugehörigen Preisbestandteile und etwaige Preisänderungsklauseln im Internet zu veröffentlichen. Preisänderungsklauseln müssen neben der Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. In der Vergangenheit haben die Versorger dazu verschiedenste Preisindizes herangezogen. Das soll sich nun ändern: Die Versorger sollen auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Wärmepreisindex Bezug nehmen. Wenn die Preisregelungen eine Preisänderungsklausel enthalten, muss das Unternehmenweiterlesen
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