Ansturm auf Fördermittel für Energieberatung
Die Kürzung der Förderung betrifft die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Neben dem Fördersatz wurde auch die Höhe der maximal förderfähigen Kosten reduziert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein Höchstbetrag von 650 Euro, für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten von 850 Euro. Die Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung bezuschusst der der Bund einmalig mit 250 Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begründete die Kürzungen mit der hohen Nachfrage. Bisweiterlesen
Neueste Kommentare