Teil 2 des Maßnahmenpaketes zum Energiesparen seit 1. Oktober in Kraft
Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen laut Verordnung in den kommenden zwei Jahren eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person (Schornsteinfeger, SHK-Handwerker, Energie-Effizienz-Experte) durchführen lassen. Dabei soll kontrolliert werden, ob die einstellbaren technischen Parameter für den Heizungsbetrieb optimiert, effiziente Wärmepumpen eingesetzt und/oder Rohrleitungen und Armaturen gedämmt werden sollten und ob ein hydraulischer Abgleich notwendig ist. Das Bundeswirtschaftsministerium rät, diesen Heizungscheck mit einem ohnehin stattfindenden Termin wie einer regulären Heizungswartung zu koppeln. Für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis wirdweiterlesen
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