Neue Fragen und Antworten zur E-Mobilität in Tiefgaragen
Eine erste Frage zur Vermietung von Stellplätzen mit Ladestation hatten wir bereits beantwortet: „Dürfen Vermieter Stellplätze mit Ladestation vermieten?“ Die Frage stellt sich insbesondere in Gesprächen mit Vermieter von Gewerbeimmobilien. Antwort: „Vermieter dürfen mit Ladestationen versehene Stellplätze vermieten.“ Wie es im Detail aussieht und welche Besonderheiten es zu beachten gilt, können Sie hier nachlesen. Daraus ergibt sich natürlich die Folgefrage: „Können Vermieter Stellplätze mit Ladestationen ohne steuerliche Nachteile vermieten?“ Das juristische Schrifttum hat sich bisher noch nicht zu diesem Themaweiterlesen
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