Übergangsfrist endet: Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ab Oktober 2025 Pflicht
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 tritt eine wesentliche Änderung für Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2025 ist es verpflichtend, den Stromverbrauch für Heizzwecke verbrauchsabhängig zu erfassen und gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern transparent abzurechnen. Die Änderung geht auf die Novelle der Heizkostenverordnung zurück, die bereits seit 1. Oktober 2024 gültig ist. Mit ihr wurde das sogenannte Wärmepumpen-Privileg abgeschafft. Dieses Privileg ermöglichte es bislang, den Stromverbrauch zentraler Wärmepumpenanlagen pauschal oder nachweiterlesen
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