Weitere KfW-Neubauförderung ab Oktober
Voraussetzung für die Unterstützung durch den Bund ist bei Wohngebäuden (KNN-WG – KfW-Kredit 296), dass diese den Effizienzhausstandard 55 erreichen und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus erfüllen. Es darf kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse eingebaut werden. Die Lebenszykluskosten müssen anhand eines von der KfW bereit gestellten Berechnungstools ermittelt werden. Sie dürfen einen Referenzwert nicht überschreiten. Darüber hinaus sind Mindestanforderungen an die Zahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnflächeweiterlesen
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