Lexikon: G – wie Gebäudeenergiegesetz
Mit der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde die sogenannte 65 Prozent-Vorgabe eingeführt: Neue Heizungsanlagen dürfen seither nur eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Ziel der Regelung war es, den Umstieg auf eine klimafreundliche, planbare und langfristig bezahlbare Wärmeversorgung zu ermöglichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schrittweise zu beenden. Bis zum Jahr 2045 soll die Wärmeversorgung im Gebäudebereich vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sein. Die neue gesetzlicheweiterlesen
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