Das Schwermetall Blei kann auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen die Gesundheit des Menschen gefährden und beispielsweise das Hormon- oder Zentralnervensystem schädigen. Deshalb wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach verringert. Seit 1. Dezember 2013 dürfen laut TrinkwV 0,010 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden. Doch dieser Wert kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen deshalb gemäß der neuen Verordnung bis zum 12. Januar 2026 Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus Blei austauschen oder stilllegen. Gegenüber Verbrauchern hat der Betreiber umfangreiche Informationspflichten. Ab 12. Januar 2024 gilt für Blei ein niedrigerer Grenzwert – 0,005 Milligramm pro Liter.
Die Verordnung ist hier zu finden.
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