Darauf weist auch der Expertenrat für Klimafragen hin. Er bescheinigt dem Klimaschutzprogramm zugleich eine erhebliche Minderungswirkung. Die Bundesregierung betont, dass sich viele Maßnahmen des aktuellen Programms in der Umsetzung befinden oder bereits umgesetzt sind und erinnert an die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut sowie Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien. In den kommenden Jahren stehe unter anderem der Ausbau eines Wasserstoffnetzes, ein umfangreicher Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze für die Stromversorgung und die Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie an, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Die Wirkung des Klimaschutzprogramms schätzt die Bundesregierung unter Berücksichtigung von verbleibenden Unsicherheiten wie etwa der Energiepreisentwicklung in ihrer Unterrichtung des Bundestags (Bundestagsdrucksache 20/8150) folgendermaßen ein: „Musste die Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode noch von einer kumulierten Gesamtlücke von über 1.100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Zeitraum von 2022 bis 2030 ausgehen (Projektionsbericht 2021 und Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BMWK), so kann bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen dieses Klimaschutzprogramms von einer Verringerung dieser Lücke um etwa 900 Mio. Tonnen ausgegangen werden.“ Bundeswirtschaftsminister Habeck unterstrich, es bleibe noch viel zu tun. Entscheidend sei die Umsetzung. „Daran zu arbeiten, ist eine Aufgabe für die gesamte Regierung.“
Das Klimaschutzprogramm finden Sie hier und ein Überblickspapier finden Sie hier.
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