Fachgespräch zur Änderung der TA Lärm

1. Oktober 2024 Immobilien



  • Der Änderungsentwurf der Bundesregierung sieht eine zunächst zeitlich befristete Erhöhung der nächtlichen Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden vor. Ziel ist, das Heranrücken von Wohnbebauung an gewerblich oder industriell genutzte Gebiete zu ermöglichen und weitere Flächenpotenziale zu mobilisieren (wir haben berichtet). Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten die geplante Experimentierklausel, die den Einsatz besonderer Fensterkonstruktionen erlaubt. Haus & Grund Deutschland hingegen befürchtet damit einhergehende höhere Baukosten. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen schlug vor, die Anwendung der Experimentierklausel auf Gebiete mit Bebauungsplänen zu beschränken und den Zeitrahmen zu verlängern. Aus Sicht des Zentralen Immobilienausschuss ZIA sind höhere Lärmwerte und bessere Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

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