Bei einem Treffen am 6. Dezember 2024 im Bundesbauministerium wurde deutlich, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, jedoch viele Maßnahmen noch ausstehen. Dringend benötigte Reformen, wie die Novelle des Baugesetzbuches und der Gebäudetyp E, befinden sich weiterhin in der Schwebe.
Während einige Bundesländer ihre Bauordnungen bereits angepasst haben, um den Bau bezahlbaren Wohnraums zu erleichtern, fehlen auf Bundesebene beschleunigte Genehmigungsverfahren und gezielte Fördermittel für dieses Segment. Angesichts des massiven Wohnraummangels sind Maßnahmen, die Baukosten senken und Standards vereinfachen, unabdingbar. Gleichzeitig wird gefordert, den Neubau bezahlbarer Wohnungen mit Mietobergrenzen als „überragendes öffentliches Interesse“ zu deklarieren.
VDIV Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler: „Die Abschlussrunde des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum hat unter Federführung des Bauministeriums einmal mehr gezeigt wie divergent die Ansichten unterschiedlichster Interessengruppen sind. Dennoch sollte festgehalten werden, dass es gelungen ist, Kompromisse zu finden, die es gilt, nun gemeinsam mit den Ländern umzusetzen.
Eine neue Bundesregierung sollte dieses Bündnis fortführen und es bleibt ein Verdienst der aktuellen Hausleitung innerhalb einer kurzen Zeit von zwei Jahren, Wege aufzuzeigen, um das Wohnungsbaudilemma zu beheben.
Vor dem Hintergrund des Zensus bleibt aber auch zu konstatieren, dass Wohneigentumserwerb stärker als bisher in den Fokus gerückt werden muss, sonst bleibt der Traum vieler Menschen nach den eigenen vier Wänden unerfüllt. Unerlässlich in der nächsten Legislaturperiode ist die Zusammenlegung Von Neubau und Bestand in einem Bauministerium. Eine Aufspaltung der Gebiete wie bisher ist nicht zielführend.“
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