Bundestag beschließt CO2-Kostenaufteilung und Wohngeldreform
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sieht vor, dass die CO2-Kosten in Wohngebäuden abgestuft nach dem energetischen Standard des Gebäudes geteilt werden. Bei Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz müssen Vermieter einen höheren Anteil tragen, bei hoher Energieeffizienz ist der Anteil der Mieter höher. So sollen Vermieter zu energetischen Sanierungen und Mieter zu energieeffizientem Verhalten motiviert werden. Für Nichtwohngebäude gilt zunächst – bis Ende 2025 – eine hälftige Teilung. Bis zum 30. September 2026 soll das Stufenmodell evaluiert werden. Die Reform des Wohngeldes beinhaltet dreiweiterlesen
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