Ende der Corona-Ausnahmeregelungen für WEG
Es ist wichtig, dass beauftragte Verwaltungsunternehmen in Fällen eines ausgelaufenen Bestellungszeitraumes eine wirksame Bevollmächtigung sicherstellen. Entsprechende Beschlussfassungen in den verwalteten Eigentümergemeinschaften für eine Neu- bzw. Wiederbestellung sind also rechtzeitig vor dem 31. August 2022 nachzuholen, sofern nicht schon geschehen. Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/ Der Beitrag Ende der Corona-Ausnahmeregelungen für WEG erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung. Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/ende-der-corona-ausnahmeregelungen-fuer-weg/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=ende-der-corona-ausnahmeregelungen-fuer-weg Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eineweiterlesen
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