Änderungsvorschläge zum Jahressteuergesetz
Nicht nur der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen (Bundestagsdrucksache 20/4229), sondern auch aus der Runde der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss. Vorschläge der Länder beschäftigen sich mit der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen. Nach dem bisherigen Regierungsentwurf ist eine Ertragssteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sowie bis zu 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei weiteren überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden wie etwa Mehrfamilienhäusern geplant. Für die letztgenannte Gebäudekategorieweiterlesen
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