Härtefallhilfen für Pellets, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle können ab jetzt beantragt werden
Noch im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass es auch für diese Energieträger eine Härtefallregelung geben soll. Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro je Wohneinheit. Bei den Details mussten sich der Bund, der die Kosten trägt, und die Länder, die das Programm abwickeln, aber noch auf die Verwaltungsvereinbarungen verständigen (der VDIV hat berichtet). Im Mai startet die Antragstellung großflächig: Baden-Württemberg: ab 8. Mai 2023 via Driveport Bayern: ab 15. Mai 2023 via Bayerisches Staatsministeriumweiterlesen
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