Smart Meter-Gesetz beschlossen – jährliche Betriebskosten auf 20 Euro gedeckelt
Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout einen verbindlichen Zeitplan vor: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden sowie für Betreiber einer Photovoltaikanlage ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2030 sollen mindestens 95 Prozent dieser Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte mit einem geringeren Verbrauch haben das Recht auf Einbau eines digitalen Stromzählers. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Smart Meter werden für normale Haushaltskunden undweiterlesen
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