Gestiegene Kosten bei Pellets und Co: Härtefallhilfen können noch bis 20. Oktober 2023 beantragt werden!
In Ergänzung zur Gas- und Strompreisbremse können mit der Härtefallhilfe auch Privatpersonen, die mit den erwähnten Energieträgern heizen, eine Unterstützung erhalten, wenn sie mit starken Energiepreisanstiegen im Jahr 2022 konfrontiert waren. Ziel ist die rückwirkende Unterstützung von Haushalten, die im vergangenen Jahr bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten. Der Antrag auf die Hilfen muss von demjenigen gestellt werden, der die Feuerstätte im Wohngebäude betreibt. Inweiterlesen
Neueste Kommentare