60 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen fehlen
Die 60 Milliarden Euro waren ursprünglich dafür vorgesehen, die Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Dafür wurde eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht. Verfassungsrechtlich ist das in Notlagen zulässig. Die Gelder wurden jedoch nicht während der Pandemie ausgegeben. Im Jahr 2022 beschlossen die Abgeordneten der Ampelfraktionen einen Nachtragshaushalt rückwirkend für 2021 und verschoben die Gelder in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dagegen klagten mehrere Unionsabgeordnete vor dem Bundesfassungsgericht und bekamen Recht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat der Bundestagweiterlesen
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