Virtuelle Eigentümerversammlung: Bundesrat fordert Einführung des einstimmigen Beschlusses
In seinem Regierungsentwurf vom 13. September 2023 hat der Gesetzgeber die Einführung der virtuellen Versammlung per Dreiviertelmehrheitsbeschluss aller Anwesenden vorgesehen. Dieser Beschlusssoll zudem zunächst nur für die Dauer von drei Jahren gelten. Die hybride Versammlung kann seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 bereist per einfacher Mehrheit beschlossen werden, spielt aber aufgrund der zu hohen Kosten kaum eine Rolle am Markt Die virtuelle Versammlung ist nun als gleichwertige dritte Option vorgesehen, die in der Ausführung und Rechteausübung mit der Präsenzversammlung vergleichbarweiterlesen
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