Heizungstausch kann beauftragt werden – Förderrechtlinie in Kraft
Die Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde gerade noch rechtzeitig am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeigerveröffentlicht. Danach sind folgende Wärmeerzeuger förderfähig: Solarthermie, Biomasseheizung, elektrische Wärmepumpe, Brennstoffzellenheizung, wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten), innovative Heizungstechnik, Errichtung/Umbau/Erweiterung Gebäudenetz, Anschluss an ein Gebäudenetz und Anschluss an ein Wärmenetz aber auch provisorisch eingesetzte Technik nach einem Heizungsdefekt. Die Förderung wird weiterhin vor allem als Zuschuss zu den Investitionskosten bewilligt. Für alle genannten Wärmeerzeuger können alle Investoren (z. B. Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Contractoren) eine einheitlicheweiterlesen
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