Erleichterung für Betreiber von Ladesäulen und Stromspeichern geplant
Bundestagsdrucksache 20/12351 Unter anderem will die Ampel-Regierung regeln, dass alle Entnahmen und Leistungen von Strom an der Ladesäule dem Ladesäulenbetreiber zugeordnet werden. Er fingiert als maßgeblicher Versorger und Steuerschuldner. Komplizierte Einzelfallprüfungen von komplexen vertraglichen Geschäftsmodellen entfallen damit. Für das bidirektionale Laden – beispielsweise von der heimischen PV-Anlage zum Elektrofahrzeug und von dort zu heimischen Elektrogeräten – schafft der Gesetzentwurf klare Vorgaben, sodass Nutzer von Elektrofahrzeugen steuerrechtlich nicht zu Versorgern und damit zu Steuerschuldnern werden. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Erweiterungweiterlesen
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