Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig
Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzesentwurf u. a. zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beinhaltet Ansätze zur Beschleunigung und Priorisierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Jedoch fehlen die Verbesserungen für eine bestimmte Gruppe und damit verbundenes Potenzial: die Wohnungseigentümergemeinschaften. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihren Eigentümern. Damit wird eine WEG-Hausgemeinschaft wie ein Stromanbieter behandelt. Das hat umfangreiche Melde- und Steuerpflichten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer, ggf. auch Gewebesteuer) zur Folge sowie den Einsatzweiterlesen
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