Grunderwerbsteuer: Vorbereitungen für Reform
Im Gespräch ist danach die Einführung eines ermäßigten Satzes, den die Bundesländer künftig auf bis zu null absenken könnten. Die käme einem Freibetrag auf einen Teil des Kaufpreises oder sogar die vollständige Summe gleich. Die Länder sollen durch den zweiten Steuersatz mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Besteuerung erhalten, um besser auf regional unterschiedliche Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagieren zu können. Sie könnten dann selbst entscheiden, ob der reduzierte Steuersatz beispielsweise nur für den Ersterwerb von Wohneigentum oder auch für denweiterlesen
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