BGH stärkt Wohnungseigentümer: Fertigstellungspflicht bei Bauten
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 243/23 ) stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern. Wenn Bauprojekte ins Stocken geraten, können einzelne Eigentümer von der Gemeinschaft die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsetzung den anderen Eigentümern zumutbar ist. Zentral für die Zumutbarkeitsprüfung sind Kriterien wie der Baufortschritt, die finanziellen Belastungen für die Eigentümergemeinschaft und mögliche Alternativen wie der Verkauf an Investoren. Das Gericht stellte klar, dass übermäßige Kostensteigerungen – etwa über 50 Prozent der ursprünglichen Kalkulationweiterlesen
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