Bundestag beschließt GEIG
Nachdem am Mittwoch, 10. Februar 2021, der Wirtschaftsausschuss für eine geänderte Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG) votiert hatte, hat auch der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung der geänderten Fassung (19/26587) zugestimmt. Die Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf von Mai 2020 betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Der bisherige Entwurf sah vor, dass bei Bau oder umfassender Sanierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen alle Stellplätze mit Leerrohrenweiterlesen
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