Zuschüsse aufgestockt: mehr Förderung für effiziente Gebäude
Die zweite Stufe der BEG tritt in Kraft: Ab dem 1. Juli wird mehr Geld in die Bundesförderung für effiziente Gebäude fließen. Neu ist dann auch, dass fortan Nichtwohngebäude gefördert werden können. Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es die Möglichkeit, die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zu beantragen (» der VDIV berichtete). Mit diesen Mitteln will die Bunderegierung das Ziel der Klimaneutralität 2045 erreichen. Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden werdenweiterlesen
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