Gerade in Anbetracht der kürzlich mal wieder gekürzten Fördermittel aus den KTF-Mitteln (wir berichteten). Trotz einer beachtlichen Summe von mehr als 35 Mio. Euro, die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Forschung und Entwicklung zur seriellen Sanierung bereitgestellt wird, bleibt die praktische Umsetzung der Förderung durch das Fehlen der Richtlinie weitgehend blockiert. Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das Förderprogramm zwar weiterhin gelistet, doch eine wichtige Einschränkung macht die Nutzung dieser Mittel unmöglich: Die Förderrichtlinie, die bis Ende 2023 gültig war, ist ausgelaufen, und seitdem gibt es keine Möglichkeit, neue Anträge zu stellen. Für das kommende Jahr sieht der KTF nur noch etwa 15 Mio. Euro für die serielle Sanierung vor – eine Reduzierung um mehr als die Hälfte im Vergleich zu diesem Jahr. Diese Kürzung wäre weniger problematisch, wenn die Mittel tatsächlich verfügbar wären. Doch solange die Förderrichtlinie fehlt, bleibt auch dieses Geld ungenutzt.
Diese Situation führt zu erheblichem Frust in der Branche, die dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, um den Gebäudebestand klimafreundlicher zu gestalten. Die serielle Sanierung, eine vielversprechende Methode zur schnellen und effizienten Modernisierung von Gebäuden, könnte maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Doch ohne Zugriff auf die bereitgestellten Fördermittel stagniert die Entwicklung dieser Technologien. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anfrage der Immobilien Zeitung bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Bundesförderung „aktuell weiter in Planung“ sei. Eine Sprecherin wies darauf hin, dass ein verwandtes Programm der Deutschen Energie-Agentur (Dena) nach Klärung im Haushalt bis Dezember 2026 im Kompetenzzentrum Serielle Sanierung weitergeführt werden könne. Während der Bund also weiterhin an marktfähigen Lösungen tüfteln kann, müssen sich Privatunternehmen bis auf Weiteres selbst finanzieren – eine Herausforderung, die viele Unternehmen vor finanzielle Hürden stellt.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Bundesförderung stockt trotz verfügbarer Mittel – jetzt auch serielle Sanierung betroffen erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.
Neueste Kommentare