Danach soll es in den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Veränderungen, die Erleichterungen bringen, sollen jedoch weiterhin möglich sein. Angesichts des Bevölkerungszuwachses und der Bedeutung des Wohnungsneubaus einerseits und der Aufgabe, die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb nachhaltig zu senken andererseits rückt aus Sicht der Bauminister der gebaute Bestand mit all seinen Möglichkeiten mehr und mehr in den Blickpunkt.
Unter der Überschrift „Bestand stärken“ bitten sie die Bundesregierung zu prüfen, „wie dieser ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz für seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird.“ Darüber hinaus schlägt die Bauministerkonferenz die Entwicklung eines einfachen anwenderfreundlichen Bilanzierungssystems für Treibhausgasemissionen vor, um künftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigen zu können.
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