Mietrechtskommission startet im September – Reformbedarf im Fokus

19. August 2025 Immobilien



  • Die Bundesregierung hat Ort, Zeit und Teilnehmer der neuen Mietrechtskommission festgelegt. Am 16. September findet die konstituierende Sitzung unter Federführung des Bundesjustizministeriums statt. Ziel der Expertengruppe ist es, das komplexe Mietrecht kritisch zu prüfen, auf wirksame Instrumente hin zu analysieren und Reformvorschläge zu erarbeiten. 

    Neben dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie Haus & Grund Deutschland u. a. sitzt für die Verwalterbranche der VDIV Deutschland im Expertengremium. Die Mieterseite wird vom Deutschen Mieterbund vertreten, flankiert von Mietervereinen aus Berlin, Frankfurt und Heidelberg. Auch der Deutsche Städtetag, der Sozialverband VdK und der Deutsche Gewerkschaftsbund sind als Experten geladen. Ergänzt wird das Gremium durch weitere Experten aus Wissenschaft und Praxis. 

    Die Einsetzung der Kommission ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert. Die zuständige Ministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, die Sitzungen regelmäßig abhalten zu wollen. Als übergeordnetes Ziel gilt die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften. Auf der konkreten Agenda stehen die Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5) und eine mögliche Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.

    Die kommenden Sitzungen werden zeigen, ob sich zwischen den teils gegensätzlichen Interessen von Vermieter- und Mieterseite tragfähige Reformvorschläge entwickeln lassen. Die Erwartungen an die Arbeit der Kommission sind hoch und die Auswirkungen möglicher Änderungen könnten weitreichend sein. Insbesondere die Akteure des Wohnungsmarktes lehnen eine Verlängerung oder gar Verschärfung der Mietpreisbremse ab.  „Fehlende Planungssicherheit und nicht belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen verhindern Investitionsbereitschaft. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch die Bestandsbewirtschaftung: Sanierungen werden zurückgestellt, Instandhaltungen bleiben aus“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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