Verhandlungen zu Wachstumschancengesetz vertagt: Erstmal keine Sonder-AfA

19. Dezember 2023 Immobilien



  • Der Gesetzentwurf beinhaltet neben einer Investitionsprämie und steuerlichen Anreizen zahlreiche Entlastungen für Unternehmen. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen zu setzen. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits Mitte November beschlossen, der Bundesrat hatte jedoch eine Woche später den Vermittlungsausschuss angerufen (wir berichteten). Die Länder kritisierten, den größten Teil der Steuerausfälle aufbringen zu müssen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) begründete die Vertagung der Verhandlungen: „Das Angebot der Ampel zur Überarbeitung des ‚Wachstumschancengesetzes‘ ist unklar und vor allem unzureichend.“ Die Absicht dahinter sei klar: „Weil sich die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 schwierig gestalten, sollen die Unternehmen das Haushaltsdesaster des Bundes jetzt ausbaden.“

    Die Sprecher für Finanzpolitik der drei Regierungsfraktionen haben die Unionsfraktion aufgefordert, die Blockade des Wachstumschancengesetzes zu beenden: „Die Union hat die Verhandlungen über das Wachstumschancengesetz abgebrochen. Diese Verweigerungshaltung ist vor allem deshalb unverständlich und unangemessen, da die Koalitionsfraktionen in den Verhandlungen sogar einen konkreten Kompromissvorschlag präsentiert haben, der inhaltlich unumstrittene Maßnahmen wie die Ausweitung der Forschungszulage, eine Verbesserung von Abschreibungsbedingungen für Unternehmen, eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus und diverse Maßnahmen des Bürokratieabbaus umsetzt und gleichzeitig die finanziellen Lasten für Länder und Kommunen massiv verringert hätte.“

    Die Ampelfraktionen haben Regelungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten müssen, aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen und mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz im Finanzausschuss umgesetzt. Betroffen ist beispielsweise eine befristete Beibehaltung des Status quo bei der Grunderwerbsteuer.

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