Parlament bringt Wärmeplanungsgesetz auf den Weg

21. November 2023 Immobilien



  • Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Ein Schritt in diese Richtung soll dabei die mit dem Gebäudeenergiegesetz verzahnte Wärmeplanung sein. Jetzt hat der Bundestag den Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Damit tritt es am 1. Januar 2024 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Durch die Wärmeplanung erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, wie sie am besten heizen sollten. So soll die Entscheidung für eine geeignete Heizungsoption leichter fallen.

    Das Gesetz ergänzt die im September vom Bundestag beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes, mit der festgesetzt wurde, dass neu einzubauende Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dazu können Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen eingebaut oder der Anschluss an ein Wärmenetz vorgenommen werden.

    Die Vorgabe von 65 Prozent gilt für Bestandsbauten erst, wenn die Kommunen ihre Pläne zur Wärmeplanung vorgelegt haben. Das muss bis spätestens Mitte 2026 in großen beziehungsweise Mitte 2028 in kleinen Kommunen erfolgen. Insgesamt strebt die Bundesregierung mit dem Gesetz an, die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral zu machen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, diese bis 2030 zu mindestens 30 Prozent und bis 2040 zu mindestens 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Für neue Wärmenetze wird mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz ein Anteil von 65 Prozent verlangt.

    Buchstäblich in letzter Minute hatte der Bauausschuss vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Sie betrafen unter anderem den umstrittenen Biomasse-Deckel. Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Biomasse-Anteils auf 25 Prozent der jährlich erzeugten Wärmemenge in Wärmenetzen mit einer Länge von 20 bis 50 Kilometern auf 25 Prozent wurde gestrichen. In Netzen von mehr als 50 Kilometern Länge gilt ab 2045 eine Höchstgrenze von 15 Prozent. Weitere Änderungsanträge bezogen sich auf Ergänzungen im Baugesetzbuch. Unter anderem sollen nun Biomasseanlagen im Außenbereich durch befristete Sonderregelungen privilegiert werden.

    Hier finden Sie die Bundestagsdrucksache 20/8654.

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