Die beiden Minister äußerten sich zuversichtlich. „Ich bin sehr beeindruckt, dass ein Großteil der Maßnahmen, die wir uns selbst gegeben haben, auf einem sehr guten Weg ist und die Dynamik weiter hoch ist“, betonte Wirtschaftsminister Habeck. Und Bauministerin Geywitz ergänzte: „Immer mehr Unternehmen, Handwerker und Hauseigentümer machen sich auf den Weg, bauen Wärmepumpen ein und sammeln positive Erfahrungen mit dieser nachhaltigen Art des Heizens.“ Die Technologie sei längst aus der Nische herausgekommen und hat sich in kürzester Zeit weiterentwickelt und bewährt. Das Zusammenspiel von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz sowie die Förderung helfe den Eigentümern, diesen Weg weiterzugehen.
Skeptischer zeigten sich die Branchenvertreter. Zwar hat die deutsche Heizungsindustrie im ersten Halbjahr 2023 mit 196.500 verkauften Wärmepumpen ihren Absatz gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnte jedoch davor, dass die aktuellen Absatzzahlen trügerisch seien. Zwar würden in 2023 voraussichtlich zwischen 330.000 und 350.000 Wärmepumpen installiert. Das sei jedoch vor allem das Ergebnis der hohen Nachfrage im Vorjahr und der ausgebauten Produktionskapazitäten der Hersteller. Auch der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) beobachtet eine stockende Nachfrage und fordert daher klare Rahmenbedingungen und eine bessere Förderung.
In seinem Update zum Stand der Umsetzung der in den ersten beiden Wärmepumpengipfeln vereinbarten Maßnahmen verwies das Bundeswirtschaftsministerium auf Fachinformationen und Best-Practice-Lösungen, die mittlerweile auf der Internetseite des Gebäudeforums Klimaneutral veröffentlicht wurden. Außerdem sei ein Leitfaden für die Nutzung von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern (Bestand) in Arbeit. Aktuelle Handreichungen zum Einbau von Wärmepumpen in Altbau-Mehrfamilienhäuser samt Best-Practice-Beispielen stellen bereits das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hier und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hier zur Verfügung.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Beitrag Wärmepumpen-Ziele weiterhin machbar erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung.
Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/waermepumpen-ziele-weiterhin-machbar/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=waermepumpen-ziele-weiterhin-machbar
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
Bei Fragen zu Indexmiete, Staffelmiete, Garage, Fristenberechnung, Grundsteuer, Heizkostenabrechnung, Zeitmietverträge, Kündigung, Zwangsversteigerungen, Zeitmietverträge, 575 Bgb, Gewerberäume, 544 Bgb, oder wenn Sie eine Musterabrechnung, Wirtschaftsplan benötigen, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung.
Neueste Kommentare