Das Zählersystem bestimmt dabei das Einsparpotenzial. Nur wer den Wärmepumpenstrom getrennt vom Haushaltsstrom misst, kann zwei unterschiedliche Tarife abschließen. Die getrennte Messung kann über zwei Eintarifzähler erfolgen. Für die wird dann auch zweimal eine Grundgebühr fällig. Den Verbraucherschützern zufolge liegt die für Wärmepumpentarif zwischen 37 und 171 Euro im Jahr. Bei geringem Wärmestromverbrauch und hoher Grundgebühr für den zweiten Zähler rechnet sich dieses Modell unter Umständen nicht. Alternativ lässt sich der Verbrauch im Haushalt und durch die Wärmepumpe über einen Doppeltarifzähler messen. Auch das kann Auswirkungen auf die Grundgebühr haben.
In der Befragung von Stiftung Warentest haben 41 von 500 Stromanbietern Angaben zu Preisen und Konditionen für 73 Wärmepumpentarife gemacht. Dabei zeigte sich eine Preisspanne von 16 bis 60 Cent pro Kilowattstunde. Bei einigen regionalen Tarifen lag der Wärmepumpenstrom damit unter dem Referenzpreis der geplanten Preisbremse von 28 Cent pro Kilowattstunde. Laut gemeinsamem Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt betrug der Bruttogesamtpreis für Wärmepumpenstrom zum Stichtag 1. April 2022 durchschnittlich 25,07 ct/kWh (2021: 23,80 ct/kWh).
Im Vergleich zum Haushaltsstrom ist der Wärmepumpenstrom in weiten Teilen Schleswig-Holsteins, Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs um 7,0 Cent und mehr günstiger. In Regionen um Tübingen und Reutlingen, rund um Trier und im Kölner Raum ermittelten die Verbraucherschützer mit 2,0 bis 2,9 Cent deutlich geringere Preisabstände.
Der Test Stromtarife für Wärmepumpen steht hier zum kostenpflichten Download zur Verfügung.
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