SEPA-Sicherheitsmaßnahme: Verification of Payee ab 9. Oktober 2025 Pflicht
Zum 9. Oktober 2025 tritt mit der EU-Verordnung 2024/886 die „Verification of Payee“ (VoP) als verpflichtende Sicherheitsmaßnahme im SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle durch eine vorgelagerte Prüfung von Empfängerdaten zu vermeiden. Künftig müssen Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass vor Autorisierung einer SEPA- oder Echtzeitüberweisung ein Abgleich zwischen Empfängername und IBAN erfolgt. Bei Abweichungen können Zahlungen gestoppt oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Besonders relevant ist dies für Geschäftskonten: Hier muss der Empfängername mit dem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen übereinstimmen.weiterlesen
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