Was ändert sich 2025 – Teil ll
Das Jahr 2025 bringt für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich. Besonders relevant ist die Reform der Grundsteuer: Sie wird nun auf Basis aktueller Grundstückswerte berechnet, was dazu führen kann, dass Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Für Eigentümer bedeutet dies potenzielle Änderungen in der Steuerlast. Zudem wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Immobilienverwaltungen, die unternehmerisch tätig sind, müssen sich darauf einstellen. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen. Der VDIV Deutschland hat zu diesem Thema eineweiterlesen
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