Schrottimmobilien: Bundesregierung will Missbrauch vorbeugen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke zu beantragen. Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung würden Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht mehr an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt. Dies soll verhindern, dass überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abgegeben werden, um als Eigentümer ohne Kaufpreiszahlung Nutzen daraus zu ziehen. Nun hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, dass Gemeinden die Möglichkeit zur Beantragung derweiterlesen
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