März 2024

VDIV-Weiterbildungsstipendien: Sie können mehr und es ist Zeit für die nächste Stufe?

5. März 2024 Immobilien

Jetzt mit dem VDIV-Stipendium durchstarten! Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/ Der Beitrag VDIV-Weiterbildungsstipendien: Sie können mehr und es ist Zeit für die nächste Stufe? erschien zuerst auf Hausverwaltung Köln | Immobilienverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung. Weiterlesen unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/vdiv-weiterbildungsstipendien-sie-koennen-mehr-und-es-ist-zeit-fuer-die-naechste-stufe/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=vdiv-weiterbildungsstipendien-sie-koennen-mehr-und-es-ist-zeit-fuer-die-naechste-stufe Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg,weiterlesen

Weniger Bürokratie, mehr Bauland und mehr Unterstützung für bezahlbaren Wohnungsbau nötig

5. März 2024 Immobilien

„Wir brauchen weniger Bürokratie und lähmende Komplexität im Wohnungsbau. Mehr Bauland ist notwendig und konkret auch der neue Paragraph 246-E im Baugesetzbuch“, sagt Axel Gedaschko, BID-Vorsitzender und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich des Jahresempfangs der BID, dem für die Verwalterbranche der VDIV angehört. Dringend notwendig sei zudem eine Erhöhung und Verstetigung der Zinssubvention für den bezahlbaren Wohnungsbau. Die Kosten dafür werden durch Steuermehreinnahmen infolge von mehr Wohnungsbau mehr als kompensiert. Beim Zinsförderprogramm komme es insbesondere auf Langfristigkeit und Verlässlichkeitweiterlesen

Bundesregierung verzögert Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch Ausbleiben der Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften

5. März 2024 Immobilien

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Gebäuden mit Gasetagenheizungen müssen deutlich länger auf ihren Förderstart warten als Besitzer von Einfamilienhäusern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab bekannt, dass der vorgesehene Antragsstart am 27. Februar 2024 nun nur noch für Besitzer von Einfamilienhäusern gilt. Dies führt zu Unsicherheit und Verzögerungen für WEG-Mitglieder, deren Entscheidungsfindungsprozess bereits komplex ist. Nach offiziellen Informationen der KfW können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (einschließlich WEG) voraussichtlich erst ab Mai 2024 einen Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. Für Eigentümerweiterlesen

Weiteres Ringen um Wachstumschancengesetz

5. März 2024 Immobilien

Bundestagsdrucksache 20/10410 Das mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit beschlossene Vermittlungsergebnis des Ausschusses sieht unter anderen zwei für die Immobilienbranche wichtige Regelungen im Einkommensteuerrecht vor: Für Wohngebäude wird zeitlich befristet eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von fünf Prozent (vor VA: sechs Prozent) eingeführt (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung durch einen obligatorischen Vertrag im selben Zeitraumweiterlesen