Neue Regelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Stromnetze
Ziel der Regelungen ist, steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos rasch ins Stromnetz zu integrieren. Netzbetreiber dürfen das künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung des Netzes ablehnen oder verzögern. Wenn jedoch eine solche Überlastung droht, dürfen die Betreiber den Strombezug der Verbrauchseinrichtungen temporär auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur können Wärmepumpen und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom sei vonweiterlesen
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