Keine Sanierungspflicht für Wohngebäude: EU einigt sich auf Gebäuderichtlinie
Mit dem Beschluss im sogenannten Trilogverfahren verabschiedet sich die Europäische Union von den ursprünglich geplanten zielgenauen Sanierungspflichten für die besonders ineffizienten Wohngebäude. Damit haben sich die Länder – unter anderem Deutschland – durchgesetzt, die im Ministerrat vor zu hohen Belastungen für Hauseigentümer gewarnt hatten. Konkret vorgegeben werden soll nun: Bis 2030 muss der Primärenergieverbrauch um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent reduziert werden. 55 Prozent der vorgesehenen Verringerung sollen durch die energetische Verbesserung der ineffizientesten Wohngebäudeweiterlesen
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