GEG-Novelle beschlossen – was das für Bestandsgebäude bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz soll helfen, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen und die Emissionen deutlich zu reduzieren. Die lange Auseinandersetzung um die Ausgestaltung des GEG dürfte auch in Zukunft weiter gehen. Zu viele Detailfragen sind noch ungeklärt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und soll ab 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Der VDIV Deutschland erstellt für seine Mitgliedsunternehmen derzeit eine kostenfreie Handlungsempfehlung, damit diese rechtssicher das GEG anwenden können. Folgende Regelungen sollen ab 2024 gelten: Neubauten: Die Regelungenweiterlesen
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