Für Haushalte mit variablen Stromtarifen gilt eine neue Preisbremse
Bislang sieht die Strompreisbremse vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis (Referenzpreis) von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für die übrigen 20 Prozent zahlen Kunden den Vertragspreis. Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zwar könne Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisenweiterlesen
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